Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln. Eine Kündigung des betroffenen Mitarbeiters wegen Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit ist daher wirkungslos. Das hat das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz festgestellt. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Arbeitgeber ernsthafte Zweifel hat und diese dann auch begründen kann, so die Richter (Az. 4 Sa 728/04). (mf)
08.12.2005
der Arbeitgeber darf eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht anzweifeln.