Arbeitsunfähigkeit: Chef muss dem Arzt immer glauben

08.12.2005
der Arbeitgeber darf eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht anzweifeln.

Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln. Eine Kündigung des betroffenen Mitarbeiters wegen Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit ist daher wirkungslos. Das hat das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz festgestellt. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Arbeitgeber ernsthafte Zweifel hat und diese dann auch begründen kann, so die Richter (Az. 4 Sa 728/04). (mf)

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