Abschaffung gefordert

Arbeitszeugnisse

08.06.2010

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte

Solche und ähnliche Fälle sind Alltag in unserer täglichen Arbeit als Personalberater. Arbeitszeugnisse können Karrieren zerstören. Ob tatsächlich oder vermeintlich, ob absichtlich oder unabsichtlich, ob zu Recht oder zu Unrecht - darüber streiten sich ausscheidende Mitarbeiter zuerst persönlich mit ihren Vorgesetzten und ihren Personalbetreuern und später dann über ihre Juristen vor den Arbeitsgerichten.

Jahr für Jahr werden vor den deutschen (Landes-)Arbeitsgerichten über 30. 000 Verfahren nur wegen Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis geführt. (http://www.arbeitsgericht.de/statistik-arbeitsgericht/index.html). Und deutsche Arbeitsgerichte haben täglich hundertfach darüber zu entscheiden,

- ob ein Arbeitszeugnis gefaltet in einem Briefumschlag zugestellt werden darf (darf es nicht),

- ob die bescheinigte Zufriedenheit "voll" oder "vollst" war, in welcher Reihenfolge das Verhalten des Mitarbeiters in Bezug zu Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern zu formulieren ist und

- ob ein ausscheidender Angestellter das Recht auf einen Abschlusssatz hat, in dem "persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg" gewünscht wird.

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