Tipps zur Steuererklärung

Auf vorzeitige Abgabetermine einstellen

19.10.2012

Wann die Finanzbehörden drängeln

Die Finanzbehörden pochen auf eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung, wenn in Vorjahren Auffälligkeiten eingetreten sind. In welchen Fällen sich Steuerpflichtige auf individuelle Abgabetermine ab 30. September einstellen sollten:

- Fehlerhaftes Verhalten:

Der Fiskus zeigt sich nachtragend. Wer in der Vergangenheit steuerliche Regeln verletzt hat, gerät verstärkt ins Visier der Finanzbehörden. Beispiele: keine Abgabe der Steuererklärung, verspätet eingereichte Steuerunterlagen.

- Hohe Steuernachzahlungen:

Musste der Steuerpflichtige im Vorjahr erheblich nachzahlen, wittern die Finanzbeamten erneut hohe Steuerforderungen. Beispiele: Nachzahlung von über 15.000 Euro bei der letzten Veranlagung, hohes Mehrergebnis bei der Steuerprüfung.

- Besondere Entwicklungen:

Alles was von der Regel abweicht, macht Finanzbeamte hellhörig. Denn einschneidende Ereignisse haben mitunter erhebliche steuerliche Auswirkungen. Beispiele: Änderung des Wirtschaftsjahres, Betriebsveräußerung, Immobilienübertragung, herabgesetzte Steuervorauszahlungen.

- Erhebliche Umsatzsteigerungen:

Wenn es Steuerzahlern wirtschaftlich vermeintlich gut geht, will der Fiskus mitverdienen. Je eher Finanzbehörden Bescheide erlassen, desto schneller können sie auch die Vorauszahlungen erhöhen. Beispiele: deutlich steigende Betriebseinnahmen, Mehrumsatz durch neue Einkunftsarten.

Der Autor Dr. Andreas Rohde ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Bonn.
Weitere Informationen und Kontakt: www.dhpg.de

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