Behörden: Haftung für Langsamkeit

13.03.2007
Arbeitet die Behörde zu langsam, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Der Bundesgerichtshof hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung (Az.: III ZR 302/05) darauf hingewiesen, dass bei langsamen Behördenwegen ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

In einer Mitteilung führt der Bundesgerichtshof dazu aus: "Jede Behörde hat die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten."

Wenn die Überlastung eines zuständigen Beamten eine solche Beschleunigung nicht zulässt, so hat nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch die übergeordneten Stellen für entsprechende Abhilfe zu sorgen. Dem Grundsatz nach besteht nach Auffassung der Bundesrichter insoweit ein Schadensersatzanspruch gegen das entsprechende Bundesland. (RA Thomas Feil/mf)

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