Werbungskosten

Bei doppelter Haushaltsführung steuerliche Entlastungen nutzen

30.05.2008

Verpflegungskosten

Für die ersten drei Monate einer doppelten Haushaltsführung erkennt das Finanzamt auch Verpflegungskosten als Werbungskosten an. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Pauschale richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Familienwohnung, dem Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Sie beträgt in Abhängigkeit von der entsprechenden Stundenzahl zwischen 6 und 24 Euro je Kalendertag.

Professioneller Rat ist bares Geld wert

Rund um die doppelte Haushaltsführung gibt es eine ganze Reihe kniffliger und strittiger Fragen. Da kann es sich für Arbeitnehmer lohnen, professionellen steuerlichen Rat zu suchen. Denn es handelt sich um Größenordnungen, die Steuer mindernd pro Jahr mit bis zu 4.000 oder 5.000 Euro zu Buche schlagen können. Beratungsprofis sind u.a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Brandenburg unter www.stbk-brandenburg.de. (mf)

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