Die neuen steuerlichen Kenngrößen

Beitragsbemessungsgrenzen und Sachbezugswerte 2013

08.01.2013
Wie üblich ändern sich auch diesmal zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung und die Sachbezugswerte. Die Steuerkanzlei SH+C nennt Einzelheiten.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten beträgt der Sachbezugswert künftig 7,47 Euro kalendertäglich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten beträgt der Sachbezugswert künftig 7,47 Euro kalendertäglich.

Beitragsbemessungsgrenzen 2013

Wie üblich ändern sich auch diesmal zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Erneut steigen die Werte teils deutlich, was in erster Linie der guten Konjunktur im Jahr 2011 geschuldet ist. Bei der Rentenversicherung fällt der Anstieg im Osten etwas niedriger aus als im Westen.

- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 2.400 Euro auf 69.600 Euro (5.800 Euro mtl.). Im Osten steigt sie nur um 1.200 Euro auf dann 58.800 Euro (4.900 Euro mtl.).

- In der knapp¬schaftlichen Versicherung steigt die Grenze im Westen ebenfalls um 2.400 Euro auf dann 85.200 Euro (7.100 Euro mtl.). Im Osten beträgt der Anstieg nur 1.800 Euro auf dann 72.600 Euro (6.050 Euro mtl.).

- In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt. Wie vor einem Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 1.350 Euro auf dann 47.250 Euro (3.937,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 4.950 Euro höher bei 52.200 Euro im Jahr (4.350,00 Euro mtl.).

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 32.340 Euro im Jahr (2.695 Euro mtl.). Im Osten steigt die Bezugsgröße nicht so stark, nämlich um 420 Euro auf 27.300 Euro im Jahr (2.275 Euro mtl.).

Sachbezugswerte für 2013

Am 14. Dezember 2012 hat der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2013 beschlossen. Im Vergleich zu 2012 fallen die neuen Werte rund 2 Prozent höher aus. In 2013 betragen die Werte bundeseinheitlich

- für eine freie Unterkunft monatlich 216 Euro oder täglich 7,20 Euro (2012: 212 Euro mtl. oder 7,07 Euro pro Tag);

- für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,47 Euro (2012: 7,30 Euro), davon entfallen 1,60 Euro auf ein Frühstück und je 2,93 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 224 Euro (bisher 219 Euro; Frühstück 48 statt 47 Euro, Mittag- und Abendessen 88 statt 86 Euro).
Quelle: www.shc.de

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