Unfallversicherung greift nicht

Berufsunfähigkeit richtig absichern

16.11.2011

Risikogruppen und Beitragsrechnung

Des Weiteren richten sich die Beiträge nach dem ausgeübten Beruf. Dachdecker haben beispielsweise ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden, als Lehrer und müssen daher mit höheren Beiträgen rechnen. Generell ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, nicht nur von dem genauen Beruf, sondern auch von Geschlecht und Bildungsstand und sogar dem Wohnort abhängig. Männliche Ostdeutsche mit Haupt- oder Realschulabschluss und ohne Berufsausbildung haben demnach das höchste Risiko.

Hinzu kommt, dass laut Finanztest (7/2011) einige Berufsgruppen Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Versicherer zu finden, der eine Laufzeit bis 67 Jahren bietet. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt aber erst für nach 1964 Geborene dann Rentenbezüge. Tritt vorher eine Berufsunfähigkeit ein, steht der Betroffene häufig ohne Einkommen da. Es ist daher auch wichtig, sich zu informieren, welche Versicherer für welche Berufsgruppen welche Laufzeiten vorsehen.

Stolperfallen

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags sollte man sich allerdings vergewissern, dass eine sogenannte "abstrakte Verweisung" ausgeschlossen wird. Andernfalls hat der Versicherer im Leistungsfall die Möglichkeit auf den Wechsel des Berufs zu bestehen, sofern Ihr Gesundheitszustand und Ihre Qualifikation dies erlauben.

Im Rahmen des Versicherungsantrags werden häufig sogenannte Gesundheitsfragen gestellt. Hier sollten Sie darauf achten, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, ansonsten kann Ihr Versicherer ggf. im Schadensfall die Leistungen verweigern. Zwar können Risikozuschläge erhoben werden, wenn sich aus den Gesundheitsfragen Risikofaktoren ergeben, häufig ist der finanzielle Verlust bei einer Berufsunfähigkeit aber weitaus höher als die erhobenen Risikozuschläge.

Achten Sie bei einem Berufswechsel darauf, ob vertraglich festgeschrieben ist, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert ist. Andernfalls müssen Sie dem Versicherer den Berufswechsel umgehend mitteilen, sonst riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes.

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