Betrug: BKA warnt IT-Händler vor Bestellungen aus England

19.08.2003
Das Bundeskriminalamt warnt vor sogenannten Stoßbetrügern, die es zur Zeit offensichtlich verstärkt auf IT-Firmen abgesehen haben. Stoßbetrug ist eine Form des Warenkreditbetruges, bei dem die Täter die erlangten Waren nicht bezahlen und umgehend an einen anderen Ort bringen, um ihre Spuren zu verwischen. Das typische Vorgehen der derzeit aktiven Stoßbetrüger: Per Fax oder Telefon bestellen Englisch sprechende Personen im Namen britischer Firmen bei deutschen Unternehmen Computerkomponenten und -zubehör, etwa Festplatten, Prozessoren, Druckerpatronen, aber auch Mobiltelefone, teilweise im Wert von mehreren 10.000 Euro. Die angeblichen Kunden verwenden missbräuchlich Namen real existierender Firmen, oder aber auch reine Fantasie-Titel. Die bestellte Ware soll nach Anweisung der Besteller mit einer Spedition an Adressen in London geliefert werden. Als Bezahlung wird das Zusenden britischer Schecks angeboten. Diesen Schecks liegt häufig ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen emittierenden englischen Bank bei. Sowohl die Schecks als auch die Bestätigungsschreiben sind gefälscht. Nach Ansicht des Bundeskriminalamtes lassen sich die Betrüger schnell an ihrem ungewöhnlichen Verhalten erkennen: Bei der Abwicklung falle beispielsweise auf, dass der verlangte Waren-Preis sofort von den Abnehmern akzeptiert wird und teilweise die Schecks sogar höher ausgestellt sind als es erforderlich war. Zudem drängen die Täter auf eine schnelle Auslieferung, um in den Besitz der Ware zu gelangen, bevor der Betrug erkannt wird. Auffällig ist weiterhin, dass es sich bei den Telefon- und Faxnummern der Bestellerfirmen um britische Mobiltelefonnummern handelt, die die Ziffer "7" nach der Landesvorwahl - 0044 - haben. Zudem ist auf den Faxnachrichten nie die Absenderkennung bzw. -nummer registriert. E-Mail-Adressen dieser Firmen haben als Domain in der Regel einen freemail-Anbieter, bei dem keine überprüfung der Inhaberdaten vorgenommen wird. Das Bundeskriminalamt bittet mögliche Opfer auch dann Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten, wenn sie den Betrug noch rechtzeitig erkannt und die Ware nicht ausgeliefert haben. (mf)

Das Bundeskriminalamt warnt vor sogenannten Stoßbetrügern, die es zur Zeit offensichtlich verstärkt auf IT-Firmen abgesehen haben. Stoßbetrug ist eine Form des Warenkreditbetruges, bei dem die Täter die erlangten Waren nicht bezahlen und umgehend an einen anderen Ort bringen, um ihre Spuren zu verwischen. Das typische Vorgehen der derzeit aktiven Stoßbetrüger: Per Fax oder Telefon bestellen Englisch sprechende Personen im Namen britischer Firmen bei deutschen Unternehmen Computerkomponenten und -zubehör, etwa Festplatten, Prozessoren, Druckerpatronen, aber auch Mobiltelefone, teilweise im Wert von mehreren 10.000 Euro. Die angeblichen Kunden verwenden missbräuchlich Namen real existierender Firmen, oder aber auch reine Fantasie-Titel. Die bestellte Ware soll nach Anweisung der Besteller mit einer Spedition an Adressen in London geliefert werden. Als Bezahlung wird das Zusenden britischer Schecks angeboten. Diesen Schecks liegt häufig ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen emittierenden englischen Bank bei. Sowohl die Schecks als auch die Bestätigungsschreiben sind gefälscht. Nach Ansicht des Bundeskriminalamtes lassen sich die Betrüger schnell an ihrem ungewöhnlichen Verhalten erkennen: Bei der Abwicklung falle beispielsweise auf, dass der verlangte Waren-Preis sofort von den Abnehmern akzeptiert wird und teilweise die Schecks sogar höher ausgestellt sind als es erforderlich war. Zudem drängen die Täter auf eine schnelle Auslieferung, um in den Besitz der Ware zu gelangen, bevor der Betrug erkannt wird. Auffällig ist weiterhin, dass es sich bei den Telefon- und Faxnummern der Bestellerfirmen um britische Mobiltelefonnummern handelt, die die Ziffer "7" nach der Landesvorwahl - 0044 - haben. Zudem ist auf den Faxnachrichten nie die Absenderkennung bzw. -nummer registriert. E-Mail-Adressen dieser Firmen haben als Domain in der Regel einen freemail-Anbieter, bei dem keine überprüfung der Inhaberdaten vorgenommen wird. Das Bundeskriminalamt bittet mögliche Opfer auch dann Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten, wenn sie den Betrug noch rechtzeitig erkannt und die Ware nicht ausgeliefert haben. (mf)

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