Stellenbewerber können nur sehr selten Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung ihrer Arbeitsverträge nehmen. Das ist das Ergebnis einer neuen Befragung, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung unter mehr als 1.000 Personalverantwortlichen angestellt hat.
"In der Regel sind Bewerberinnen und Bewerber gezwungen, die ihnen im Vertrag vorgelegten Arbeitsbedingungen zu akzeptieren", sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, Arbeitsrechtlerin und Wissenschaftliche Direktorin des WSI. "Die These, dass sich im Einstellungsgespräch zwei gleichwertige Verhandlungspartner gegenübersitzen, ist damit widerlegt." Vorschläge, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften wie den Kündigungsschutz zu Gunsten "freiwilliger Vereinbarungen" zu schwächen, gingen offensichtlich von unrealistischen Voraussetzungen aus. "Die meisten Beschäftigten dürften wenig Chancen haben, sich frei zu entscheiden", sagt Professorin Pfarr.
Die Wissenschaftlerinnen des WSI ließen Anfang 2007 gut 1000 Personalverantwortliche aller Wirtschaftszweige und Betriebsgrößen interviewen. Die Personaler wurden gefragt, ob sie mit zukünftigen Arbeitnehmern über deren Arbeitsverträge verhandeln - und, falls ja, ob die Verträge im Zuge solcher Verhandlungen geändert würden.
Ergebnis: In lediglich 25 Prozent aller befragten Betriebe, die in den vergangenen drei Jahren Nicht-Akademiker eingestellt hatten, wurden Arbeitsverträge immer, meistens oder in etwa der Hälfte der Fälle geändert. Bei weiteren 12 Prozent der Betriebe gab es nur selten Änderungen. Eine deutliche Mehrheit von 60 Prozent der Personaler gab an, Arbeitsverträge würden bei der Einstellung nie geändert.