Bitkom warnt Endkunden: Funknetze besser schützen

29.11.2006

1. Zugang verschlüsseln

Haustür und Auto schließt jeder ab - doch längst nicht alle Internet-Nutzer schützen ihre persönlichen Kommunikationswege. Das Risiko dabei: Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einklinken und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten WLAN-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Ein digitaler Schlüssel lässt sich mit einer Software des Internet-Providers erstellen oder im Betriebssystem des Computers. Er sollte dem aktuellen WPA-Standard entsprechen. Am besten ist eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen - keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.

2. Kreis der Nutzer beschränken

Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte dazu alle Mit-Surfer verpflichten - wenn es sein muss, schriftlich. Eine weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein größerer Kreis von Nutzern zugreift.

3. Abmahnungen gründlich prüfen

Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an die beteiligten Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie mit Hilfe der Provider, die sich per Gesetz an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er zum Beispiel beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt - sonst droht ein Strafgeld.

4. Anwaltskosten ablehnen

Anders sieht es mit den gegnerischen Anwaltskosten aus: Wer sich keiner Schuld bewusst ist, sollte die Abmahnkosten nicht zahlen. Der Grund: Noch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob die Anschluss-Inhaber fürs Surfen ihrer Mitnutzer verantwortlich sind. Wer keinesfalls verklagt werden möchte, kann es aber auch mit einem Kompromiss versuchen - und dem Anwalt anbieten, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Rechtsposition der WLAN-Inhaber künftig klarer geregelt wird - in dem für 2007 geplanten Telemediengesetz. "Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Betreiber den Datenverkehr nicht überwachen müssen", fordert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden - das würde der Absicht der Bundesregierung widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland voranzutreiben." (go)

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