Darknet-Plattform mit vielen deutschen Verkäufern

BKA-schaltet „Nemesis Market“ ab

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Nach erfolgreichen Aktionen gegen „Kingdom Market“ und "Crimemarket“ ist den Behörden mit der Stilllegung von „Nemesis Market“ erneut ein Schlag gegen Kriminalität im Internet gelungen. Diesmal standen die Server in Deutschland und Litauen.
Das BKA hat den Darknet-Marktplatz „Nemesis Market“ stillgelegt und informiert Kunden mit diesem „Sicherstellungsbanner“. Manche können sich schon mal auf persönlichen Besuch von Ermittlern einstellen.
Das BKA hat den Darknet-Marktplatz „Nemesis Market“ stillgelegt und informiert Kunden mit diesem „Sicherstellungsbanner“. Manche können sich schon mal auf persönlichen Besuch von Ermittlern einstellen.
Foto: BKA

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - haben die Server-Infrastruktur des weltweit agierenden Darknet-Marktplatzes "Nemesis Market" sichergestellt. Die Plattform wurde abgeschaltet. Zeitgleich wurden 94.000 Euro in Form von Kryptowährungen beschlagnahmt.

Die Server der Plattform standen in Deutschland und Litauen. Bei der Aktion arbeiteten die deutschen Behörden seit Oktober 2022 eng mit Ermittlern aus den USA und Litauen zusammen. Am 20. März schlugen sie in einer konzertierten Aktion von BKA, ZIT sowie FBI, DEA (Drug Enforcement Administration) und IRS-CI (Internal Revenue Service Criminal Investigation) zu.

150.000 Nutzer und 1.100 Verkäufer

"Nemesis Market" war eine über das Tor-Netzwerk erreichbare Darknet-Plattform. Den Betreibern der seit 2021 bestehenden Plattform werden der gewerbsmäßige Betrieb krimineller Handelsplattformen im Internet und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Auf "Nemesis Market" waren laut BKA zuletzt weltweit über 150.000 Nutzer und über 1.100 Verkäufer registriert. Nach aktuellem Ermittlungsstand stammen fast 20 Prozent der Verkäuferkonten aus Deutschland. Das Angebot auf dem Marktplatz umfasste Drogen, gestohlene Daten und Waren sowie eine Auswahl an Dienstleistungen aus dem Bereich Cybercrime - etwa Ransomware, Phishing oder DDoS-Angriffe.

Dritter Ermittlungserfolg in wenigen Monaten

Auf Grundlage der auf dem Marktplatz sichergestellten Daten werden nun weitere Ermittlungen gegen Verkäufer und Nutzer der Plattform eingeleitet. Der Schlag gegen "Nemesis Market" ist der dritte Erfolg der Ermittler gegen illegale Marktplätze in kurzer Zeit. Erst im Dezember konnte das BKA die Server-Infrastruktur von "Kingdom Market" beschlagnahmen. Dazu arbeitete es ebenfalls mit der ZIT sowie Strafverfolgungsbehörden in den USA, der Schweiz, der Republik Moldau und der Ukraine zusammen.

Ende Februar gelang es einer Ermittlungskommission des Polizeipräsidiums Düsseldorf, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) sowie der niederländischen und isländischen Polizei mit "Crimemarket" die größte, deutschsprachige, frei zugängliche (also nicht nur über das Darknet erreichbare) kriminelle Handelsplattform im Internet zu schließen. Im Rahmen der Aktion wurden alleine in Deutschland knapp 100 Objekte durchsucht und mehrere Personen festgenommen.

Mehrjährige Haftstrafen drohen

Ihnen drohen genau wie den Betreibern von "Nemesis Market" nun mehrjährige Haftstrafen. Im vergangenen Jahr verurteilte das Landgericht Bamberg zwei Männer zu einer Haftstrafe von über sieben Jahren, weil sie zunächst über das Darknet und später über das frei zugängliche Internet Drogen in über 60 Länder verkauft hatten.

Bereits 2021 hatte das Landgericht Gießen sieben Männer zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie neun Jahren und zwei Monaten verurteilt. Sie waren in unterschiedlichem Umfang am Betrieb eines Online-Shops beteiligt, der bot Drogen aller Art zum Kauf angeboten hatte.

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