Darknet

Lange Haftstrafen für weltweiten Drogenhandel über das Internet

18.01.2023
Weil sie über das Internet weltweit Drogen verkauft haben, sind zwei Männer vor dem Landgericht Bamberg zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
Ermittler der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg entdeckten den über das Darknet betriebenen weltweiten Drogenhandel - nun wurden die beiden Online-Händler zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Ermittler der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg entdeckten den über das Darknet betriebenen weltweiten Drogenhandel - nun wurden die beiden Online-Händler zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Foto: SCStock - shutterstock.com

Die beiden 46 Jahre alten geständigen Angeklagten müssen für sieben Jahre und zwei Monate in Haft und sollen zudem in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, wie das Gericht mitteilte (Az.: 33 KLs 630 Js 5112/21).

Seit 2019 sollen die beiden Männer zunächst über das Darknet und später über das frei zugängliche Internet zum Teil selbst hergestellte Drogen in 61 Länder verkauft haben. Die über Onlineshops vertriebenen Drogen ließen sie sich laut Anklage in Online-Währungen bezahlen und nahmen so rund 900.000 Euro ein.

Die Staatsanwaltschaft legte den Männern aus den Niederlanden und Südafrika rund 2.200 Fälle zur Last, bei denen sie insgesamt sieben Kilogramm Amphetamin, rund 1,5 Kilogramm Kokain, 13 Kilogramm MDMA, 24.000 Tabletten LSD, 156.000 Ecstasy-Tabletten sowie mehr als 20 Kilogramm Ketamin verkauft haben sollen. Davon gingen rund 800 Lieferungen nach Deutschland - der Versand erfolgte über die Deutsche Post. Die Drogen sollen sie zum Teil selbst in Laboren in den Niederlanden hergestellt haben.

Auf die Schliche gekommen waren ihnen Ermittler der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Bei Durchsuchungen von Wohnungen der Angeklagten in Berlin und Bergambacht (Niederlande) fanden Polizisten Anfang 2022 zahlreiche Drogen. Die Ermittlungen zu mehreren bislang unbekannten Mittätern dauern an.

Das Urteil lautet auf bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/rw)

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