Bundesgerichtshof: TV-Werbeblocker sind zulässig

28.06.2004
Entgegen der Absicht des Kölner Privatsender RTL, Werbeblocker zu verbieten, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Verkauf der-selben ausdrücklich erlaubt.

Entgegen der Absicht des Kölner Privatsender RTL, Werbeblocker zu verbieten, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Verkauf der-selben ausdrücklich erlaubt.

RTL hatte gegen die TC Unterhaltungselektronik AG, Anbieter des Geräts "Fernsehfee", geklagt. Das Gerät erkennt Werbeblöcke automatisch und schaltet auf Wunsch auf einen werbefreien Sender um. RTL sah darin seine Existenzgrundlage ange-griffen, klagte wegen unlauteren Wettbewerb und wollte den Verkauf der Geräte gerichtlich verbieten lassen.

Die Karlsruher Richter urteilten (Az. I ZR 26/02) nun, das Gerät gefährde die Finanzie-rung des Privatsenders nicht. Zwar erschwere ein Werbeblocker die Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens, doch könne von einer existenziellen Gefährdung des Senders RTL nicht die Rede sein. Denn die "Fernseefee" biete dem TV-Zuschauer nur eine "technische Hilfestellung zum Ausblenden nicht gewünschter Werbung". Und weiter: "Die Anwendung der Werbeblocker-Funktion bleibt jeweils dem Zuschauer überlassen."

Damit ist ein fünfjähriger Rechtstreit endgültig entschieden - und die Koblenzer TC AG kann das Gerät nach vielen Schwierigkeiten mas-senhaft verkaufen. (wl)

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