Bundesjustizministerin Zypries nimmt Stellung zum Thema "Software Patente"

25.06.2004
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries diskutiert gestern mit Vertretern aller Interessengruppen über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, den so genannten Software-Patenten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries diskutiert gestern mit Vertretern aller Interessengruppen über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, den so genannten Software-Patenten.

"Mit diesem runden Tisch möchte ich das gegenseitige Verständnis zwischen Vertretern aus W, Patentpraxis, Gerichten, Wirtschaft und Open-Source-Bewegung fördern. Im Idealfall ergeben sich dabei neue Lösungsansätze, die einen für alle angemessenen Interessenausgleich möglich machen", sagte Zypries zu Beginn der Veranstaltung.

Der Runde Tisch ist Teil der kooperativen Gesetzgebung des Bundesjustizministeriums auf der Basis des gemeinsamen Standpunktes des EU-Ministerrates zur geplanten EU-Richtlinie.

Der "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" hat nicht nur im politischen Raum Unruhe erzeugt. Es geht dabei um die Harmonisierung des rechtlichen Rahmens für computerimplementierte Erfindungen, ohne bestehende Schutzmöglichkeiten zu erweitern. "Die Bundesregierung unterstützt die Harmonisierung im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsklarheit", so Zypries.

Die Grenzen für die Patentierung Software-gestützter technischer Lösungen sollen enger, in jedem Falle schärfer gezogen werden als bisher. Die Patentierung von Algorithmen oder bloßer Geschäftsmethoden soll ausgeschlossen bleiben. Das Patentrecht will Computerprogramme "als solche" - als Quellcode, Objektcode oder in irgendeiner anderen Form - gar nicht schützen.

Etwas anderes gilt aber für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. Das Programm bildet dann eines von mehreren Bestandteilen der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit geschützt wird. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein Beispiel. In diesen Fällen erstreckt sich der Patentschutz auch auf das Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist.

Im Interesse des Innovationsstandorts Deutschland müssen solche technische Erfindungen patentierbar sein, heißt es abschließend in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. (cm)

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