Bundesrat gibt grünes Licht für schärfere 0190er-Kontrolle

14.07.2003
Um dem M der 0190er- und auch den 0900er-Mehrwertnummern Einhalt zu gebieten, hat der Bundesrat die geplanten Kontrollgesetzen abgenickt. Um Telefonbenutzer besser vor den teilweise völlig überteuerten Anrufen zu schützen und Schindluder mit sogenannten Dialern einzudämmen, sehen die neuen Regelungen beispielsweise Preisobergrenzen vor - dabei kann es auch zur Zwangstrennung kommen. Wird für eine 0190er-Nummer beispielsweise im Fernsehen geworben, muss der Preis angesagt werden. Ihn nur einzublenden genügt nicht mehr. Auch müssen die fälligen Gebühren vor dem eigentlichen Telefonat angesagt werden. Die Preishöchstgrenze soll je Minute bei zwei Euro liegen beziehungsweise bei 30 Euro pro Einwahl. Auch die Telefonrechnungen sollen transparenter werden. Die Nummern der Mehrwertdienst müssen künftig vollständig angegeben werden. Der Verbraucher hat zudem Anspruch darauf, dass ihm von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) binnen zehn Tage Anschrift und Name des Anbieters auf Anfrage mitgeteilt werden. Alle Dialer wird die RegTP künftig in einer Datenbank erfassen und zugänglich machen. Bei M, kann die Behörde die Nummern sperren. (cm)

Um dem M der 0190er- und auch den 0900er-Mehrwertnummern Einhalt zu gebieten, hat der Bundesrat die geplanten Kontrollgesetzen abgenickt. Um Telefonbenutzer besser vor den teilweise völlig überteuerten Anrufen zu schützen und Schindluder mit sogenannten Dialern einzudämmen, sehen die neuen Regelungen beispielsweise Preisobergrenzen vor - dabei kann es auch zur Zwangstrennung kommen. Wird für eine 0190er-Nummer beispielsweise im Fernsehen geworben, muss der Preis angesagt werden. Ihn nur einzublenden genügt nicht mehr. Auch müssen die fälligen Gebühren vor dem eigentlichen Telefonat angesagt werden. Die Preishöchstgrenze soll je Minute bei zwei Euro liegen beziehungsweise bei 30 Euro pro Einwahl. Auch die Telefonrechnungen sollen transparenter werden. Die Nummern der Mehrwertdienst müssen künftig vollständig angegeben werden. Der Verbraucher hat zudem Anspruch darauf, dass ihm von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) binnen zehn Tage Anschrift und Name des Anbieters auf Anfrage mitgeteilt werden. Alle Dialer wird die RegTP künftig in einer Datenbank erfassen und zugänglich machen. Bei M, kann die Behörde die Nummern sperren. (cm)

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