Bundesregierung: Mobilfunk-Störsender für WM-Stadien

29.05.2006
Die Bundesregierung möchte in ihrem Gesetzentwurf für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Handy-Störsendern auch auf Großveranstaltungen ausweiten.

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in Gefängnissen beispielsweise schon längst verboten. Trotzdem tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen Häftlinge mit Hilfe von eingeschmuggelten Handys Ausbrüche koordinieren oder ihre kriminellen Geschäfte außerhalb der Mauern weiterführen. Die Mobiltelefone würden immer kleiner und passten beispielsweise auch in Körperöffnungen. Dort seien sie kaum zu entdecken, da die Kontrollmöglichkeiten bei Besuchern beschränkt seien.

Bisher setzten die Behörden zum Aufspüren der illegalen Gespräche spezielle Handysuchgeräte ein, sogenannte "Mobi-Finder". Sie haben jedoch den Nachteil, dass sie nur dann anschlagen, wenn mit dem gesuchten Handy gerade telefoniert wird. Auch der Versand einer SMS wird nicht angezeigt. Störsender sollen nach Wunsch der Justizministerien dem Knast-Geplauder endgültig einen Riegel vorschieben. Ein Verfahren, das die Bundesregierung gerne auch auf die Stadien der Fußball-WM ausweiten würde.

Doch Kritiker bemängeln, dass Störsender bei so großen Einsatzgebieten wie Fußballarenen eine vergleichsweise hohe Sendeleistung erforden würden. Dadurch wird nicht nur an den beabsichtigten Orten der Funkverkehr gestört, sondern auch die gesamte Funkversorgung der Umgebung.

Der Branchenverband Bitkom glaubt, der Einsatz von Störsendern sei rechtlich und technisch nicht realisierbar. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die Auswirkungen dieser Sender auf die gesamte Netzstabilität und -qualität auch in weit entfernter Funkzellen noch völlig ungeklärt ist.

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