Computerfehler beschert Mitarbeitern mehr Urlaub

09.05.2005
Die Macht der Gewohnheit kann Mitarbeitern zusätzliche Urlaubstage bescheren, wenn ein Computerfehler über Jahre hinweg nicht bemerkt wird.

Ein Angestellter, der aufgrund eines Computerfehlers über einen längeren Zeitraum mehr Urlaub bekommen hat, als ihm vertraglich zusteht, muss diese Tage nicht "zurückgeben". Im Gegenteil: Er kann die zusätzliche Freizeit sogar auch weiterhin beanspruchen.

So wurde eine Firma vom Arbeitsgericht Frankfurt verurteilt, den Mitarbeitern künftig 36 statt 35 Urlaubstage zu gewähren. Ursprünglich erhielten sie den zusätzlichen Urlaubstag wegen Ihres Schichteinsatzes an Feiertagen. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Praxis 1992 abgeschafft. In der betroffenen Firma wurde die Änderung wegen eines Computerfehlers sechs Jahre lang nicht umgesetzt. Als dies nach sechs Jahren auffiel, wollte der Arbeitgeber den Urlaub um den einen Tag reduzieren.

Dies lehnten die Richter ab: Den Mitarbeitern sei der Fehler nicht bekannt gewesen und in den sechs Jahren habe der Arbeitgeber "das Vertrauen in den rechtmäßigen Anspruch" auf den zusätzlichen Urlaubstag geweckt (AZ: 7 Ca 10873/01). (mf)

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