Nachteile der Sozialauswahl vermeiden

Das Wichtigste zum Aufhebungsvertrag

09.08.2011

Hilfe und Beratung für die Ausscheidenden

Vor dem Formulieren des Aufhebungsvertrags sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber verständigen, was im Arbeitszeugnis steht und welche Unterstützung der bisherige Arbeitgeber bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bietet - zum Beispiel in Form einer Out- beziehungsweise Newplacement-Beratung. Mit diesem Angebot signalisiert das Management: Wir tragen Sorge für unsere Mitarbeiter - selbst wenn wir uns von ihnen trennen müssen. Das erhält die Leistungsbereitschaft der verbleibenden Belegschaft.

Ein weiteres Instrument, das hilft, die Entscheidung zu beschleunigen, kann eine "Sprinter-Prämie" sein. Das heißt: Wer sich rasch entscheidet, erhält eine höhere Abfindung.

Erwägt ein Unternehmen Aufhebungsverträge, sollte es sein Vorhaben zunächst mit einem Arbeitsrechtler besprechen und mit dem Betriebsrat abstimmen. Danach können die Mitarbeiter informiert werden. (oe)

Der Autor Frank Adensam ist Inhaber der Firma Adensam Die Personalberater GmbH, Ludwigshafen.
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