Neuerung seit 1. Juli

Das Wichtigste zum Rentenpaket 2014



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Mehr Geld für Kindererziehung

Eine weitere Neuerung zum 1. Juli kommt Müttern (oder Vätern) zugute, die Kinder erzogen haben. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, gibt es künftig einen Rentenpunkt mehr. Pro Monat und Kind entspricht das einem Mehr von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Da es sich dabei um Bruttobeträge handelt, müssen allerdings unter Umständen noch Steuern und Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Wer derzeit noch nicht in Rente ist, erhält für die spätere Rente ein weiteres Jahr Erziehungszeit pro Kind gutgeschrieben. Statt bisher ein Jahr werden dann zwei Jahre angerechnet.

Das kann vor allem für diejenigen Versicherten interessant sein, die nach der bisherigen Gesetzeslage die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben: Denn bei drei vor 1992 geborenen Kindern werden in Zukunft insgesamt sechs Jahre berücksichtigt, so dass dann Anspruch auf eine monatliche Rente von 171,66 Euro (brutto) besteht. Gut zu wissen: Wer schon eine Rente bezieht, muss nach Inkrafttreten der Neuregelung nichts tun - die Rente wird automatisch um einen Entgeltpunkt pro Kind erhöht. Mütter (und Väter), die noch nicht im Ruhestand sind, müssen die jeweiligen Kindererziehungszeiten bei der Antragstellung angeben.

Besserstellung bei Erwerbsminderungsrente

Auch für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, hat sich etwas geändert: Sie sind nun so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Statt wie bisher so zu tun, als ob bis zum 60. Geburtstag gearbeitet worden wäre, wurde die sogenannte Zurechnungszeit bis zum 62. Geburtstag verlängert. Von dieser Verbesserung profitieren allerdings nur Neurentner, die ab dem 1. Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Bei ihnen wird außerdem der Verdienst, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird, anders ermittelt. Künftig wird die Rentenversicherung prüfen, ob sich Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor der Erwerbsminderung - beispielsweise durch Krankheit - negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Ist das der Fall, werden die letzten vier Jahre bei der Ermittlung des Durchschnittsverdienstes nicht berücksichtigt.

Praxistipp

Egal, ob es um die Rente mit 63, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder eine Erwerbsminderungsrente geht: Offene Fragen klären Sie am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Das kostenlose Servicetelefon erreichen Sie unter 0800 / 1000 4800. Nähere Informationen rund um das Thema Rente finden Sie auch auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Kontakt: Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE, Fachpresse / Kunden PR, Telefon: 0211 963-2560, Fax: 0211 963-2025, E-Mail: brigitta.mehring@arag.de, Internet: www.arag.de

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