Personenbezogene Daten

Datenschutz und der Facebook-Like-Button

22.11.2010

Wie sind soziale Netzwerke in europarechtlicher Sicht zu bewerten?

Die Artikel 29 Datenschutzgruppe hat bereits im vorigen Jahr in ihrer Meinung 5/2009 die sozialen Netzwerke zu größerer Sicherheit für die User und weniger Datenansammlungen aufgefordert (http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/workinggroup/index_en.htm). Weitere Schritte werden wohl im Mai des nächsten Jahres erreicht sein müssen, wenn die Richtlinie 2009/136/EG ("Cookie-Richtlinie) in das deutsche Recht umgesetzt sein muss. Da ab diesem Zeitpunkt mehr mit aktiver Einwilligung in die Cookie-Platzierung gearbeitet werden muss, werden sich zwangsläufig auch für die sozialen Netzwerke sowie für deren Geschäftswege einige Veränderungen ergeben. Davon wäre auch die Verknüpfung über Like-Buttons betroffen.

Fazit

Der Like-Button kann von Webseiten-Betreibern eingesetzt werden, sofern angenommen wird, dass die Übermittlung der Daten an Facebook erforderlich ist, um die Verlinkung zu ermöglichen und insoweit § 15 Abs. 1 TMG als Rechtsgrundlage gewertet wird. In jedem Fall müssen die Datenschutzerklärungen der Webseiten-Betreiber auf den Facebook-Like-Button eingehen. Es ist zudem empfehlenswert, etwaige Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden und Gerichtsentscheidungen zu beobachten. (oe)

Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin.

Kontakt:

IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de

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