Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers

Deins, meins - Ehegatten als Miteigentümer

22.07.2009

Arbeitszimmerkosten und nutzungsorientierte Aufwendungen

Ebenso seien die - neben der AfA aufgewandten - laufenden grundstücksorientierten Arbeitszimmerkosten (z.B. Schuldzinsen, Grundsteuern, Versicherungsbeiträge) und auch die allein die Nutzung des Arbeitszimmers betreffenden laufenden Aufwendungen (nutzungsorientierte Aufwendungen, wie z.B. Energiekosten, allein das Arbeitszimmer betreffende Reparaturkosten usw.) als für beide Ehegatten gemeinschaftlich aufgewandt anzusehen, weil beide das Arbeitszimmer zu gleichen Teilen nutzten. Etwas anderes gelte auch für die laufenden Arbeitszimmeraufwendungen nur dann, wenn das Arbeitszimmer durch nur einen der Ehegatten allein genutzt werde.

Passau empfiehlt, das Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de

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