Stichtag 1. November 2010

Der elektronische Personalausweis

05.10.2010

Genaue Regelung des Zugriffs

Die Zugriffs-, Verwendung- und Speicherungsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen hinsichtlich der Daten des elektronischen Personalausweises werden in § 15 ff. PAuswG genau geregelt. So dürfen beispielsweise nicht-öffentliche Stellen (also Unternehmen) nur auf Daten zugreifen, die im Geschäftsverkehr regelmäßig verlangt werden (wie Geburtsdatum, Adresse u.ä.). Sämtliche Übertragungsvorgänge sollen nur nach PIN-Eingabe und unter Kontrolle des Betroffenen stattfinden können.

Welche Probleme können sich im Übrigen stellen?

Es bleibt abzuwarten, wem Fehler im Sicherheits- oder Authentifizierungsprozess letztlich zugerechnet werden. Wird eine gestohlene digitale Identität verwendet, so drohen hohe wirtschaftliche Schäden.

Automatisierter Zugriff durch öffentliche Stellen

Heftig umstritten ist auch folgende Passage in § 15 Abs. 1 PAuswG (die insoweit dem Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") gemäß § 1 Abs. 3 BDSG vorgeht):

"Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden dürfen den Ausweis nicht zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten verwenden. Abweichend von Satz 1 dürfen Polizeibehörden und -diensstellen des Bundes und der Länder, die Behörden der Zollverwaltung sowie die Steuerfahndungsstellen der Länder den Ausweis im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten verwenden, die zu folgenden Zwecken im polizeilichen Fahndungsbestand gespeichert sind:

- Grenzkontrolle, Fahndung oder Aufenthaltsfeststellung zum Zweck der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder

- der zollamtlichen Überwachung im Rahmen der polizeilichen Beobachtung.

Über Abrufe, die zu keiner Feststellung geführt haben, dürfen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, die gemäß Absatz 2 erlassen werden, keine personenbezogenen Aufzeichnungen gefertigt werden."

Über mögliche rechtliche Folgen und die gesetzlichen Grundlagen diskutiert auch Jens Ferner in seinem Blog (www.ferner-alsdorf.de/2010/06/ubersicht-der-elektronische-personalausweis-neue-pflichten-und-regeln). Daneben können Sie sich auch auf der Informationsseite (www.personalausweisportal.de) des Bundesministeriums des Innern über den elektronischen Personalausweis informieren.

Was kostet der neue Personalausweis?

Der neue Personalausweis wird teurer: statt bisher 8,- Euro wird die Erstellung für Personen über 24 Jahren künftig 28,80 Euro kosten.

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