Der Selbständige, sein Auto und das Fahrtenbuch

23.07.2007
Von Dr. Benno

Somit scheint die konkrete Aufzeichnung geschäftlicher Termine mit Angabe insbesondere des Ortes und des Datums oder alternativ die Privatfahrten mit den entsprechenden Angaben als sinnvoll.

Und schließlich sollten Belege wie Tankquittungen, Restaurantrechnungen etc. gesammelt und den Terminen zugeordnet werden.

Es ist unschwer zu erkennen, dass sich hier eine weitere große steuerliche Grauzone auftut, die dem Finanzamt einen weiten Ermessenspielraum einräumt und die zudem nicht nur kurz- und mittelfristig den steuerlichen Beratern sondern langfristig auch den Finanzgerichten viel Arbeit bescheren wird.

Ob dies zur allenthalben gewünschten Vereinfachung des Steuerrechts und Entbürokratisierung beiträgt und die Selbständigkeit fördert, wie gerade von Politikern immer wieder gefordert, darf grundlegend bezweifelt werden.

Der Autor: Dr. Grunewald, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Mediator (DAA). Adresse: Dijonstraße 23, 28211 Bremen, Tel 0421.14181, Fax 0421.1692379, e-mail rechtsanwalt@dr-grunewald.de, Homepage www.dr-grunewald.de. (mf)

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