Laut KPMG

Der typische Wirtschaftskriminelle ist ein Manager

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Männlich, Mitte 30 bis Mitte 40, langjähriger Mitarbeiter und in einer Führungsposition: So sieht der typische Wirtschaftskriminelle laut einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG aus.

Männlich, Mitte 30 bis Mitte 40, langjähriger Mitarbeiter und in einer Führungsposition: So sieht der typische Wirtschaftskriminelle laut einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG aus. Die Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Delikten und die Einleitung entsprechender Schutzmechanismen gegen solche Taten ist in den letzten Jahren zunehmend ein Pflichtbestandteil von Compliance-Programmen geworden.

Die Studie zeigt, dass der typische Täter, weil er oft lange im Unternehmen und in der Hierarchie relativ weit oben ist, hohes Vertrauen genießt. Er kennt die Prozesse in- und auswendig und kann Kontrollmechanismen dadurch viel leichter außer Kraft setzen. Die Erhebung zeigt auch, dass weltweit in 56 Prozent der Fälle Warnsignale ignoriert wurden, ein auch für Deutschland typisches Verhaltensmuster. Ein solches Signal kann zum Beispiel sein, dass ein Kollege plötzlich einen exzessiven Lebensstil führt und offensichtlich über seine Verhältnisse lebt.

Werden kriminelle Handlungen aufgedeckt, erfolgt meist keine Kommunikation nach außen. "Unternehmen scheuen sich oft, solche Handlungen vor Gericht zu bringen. Man befürchtet einen Imageschaden", meint Werner Rügemer, Vorsitzender der Business Crime Control. Zudem stecke dahinter auch eine ökonomische Logik. "Oft ist durch die Handlung auch eine Geschäftsbeziehung entstanden, die nicht gefährdet werden soll", so der Experte.

In deutschen Großunternehmen ist die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien inzwischen Chefsache: Fast die Hälfte hat dafür sogar ein eigenes Vorstandsressort eingerichtet oder die Zuständigkeit direkt dem Vorstandschef zugeordnet. "Compliance-Verstöße bleiben jedoch meistens intern. Falls eine kriminelle Handlung eines Mitarbeiters aufgedeckt wird, dann hat dies meist nur arbeitsrechtliche Folgen, wie zum Beispiel eine Kündigung", betont Rügemer.

Für alle Unternehmen heißt Compliance die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Und für eine große Mehrheit gehört auch die Befolgung interner Richtlinien dazu. Aber nur für 17 Prozent der Befragten beinhaltet der Compliance-Begriff auch Ethik, Moral oder nachhaltiges Wirtschaften. "Unternehmen müssen ihre Compliance schärfen, wichtig hierbei sind auch Instrumente, welche die Regelkonformität begleiten", so Rügemer, der sich für das sogenannte "Whistle-Blowing" ausspricht. "In Deutschland hat man leider eine skeptische Einstellung gegenüber solchen Informanten, diese müssen besser geschützt werden", meint der Experte. (pte/haf)

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