Domain-Streit zwischen Hewlett-Packard und 16-jährigem Karlsruher dauert an

15.11.2002
Im Streit zwischen Hewlett-Packard und einem 16-jährigen Schüler aus Karlsruhe, der Mitte Oktober für Schlagzeilen sorgte, bewegen sich beide Parteien nunmehr aufeinander zu – wenn auch langsam. Es ging um die Webseiten „www.hp-world.de" und „www.hp-world.com", die Layth Ibrahim, so der Name des Jugendlichen, betreibt und durch die der Konzern seine Marke „HP" verletzt sieht. Ibrahim hatte schon bald nach Hewlett-Packards erstem Schreiben seine Internetseiten aus dem Netz genommen und dem Unternehmen ein so genanntes „Domain-Sharing" mit Links zu beiden in Frage kommenden Seiten vorgeschlagen. Als HP darauf nicht antwortete, schaltete Ibrahim seine beiden Webseiten wieder frei. Daraufhin folgte der zweite Brief von Hewlett-Packards Anwälten. Darin erklärte das Unternehmen seinen Verzicht auf die zunächst geforderte Abmahngebühr in Höhe von 1.151 Euro. Es beharrte jedoch nach wie vor darauf, dass der Schüler seine beiden Domains aufgibt und zusammen mit seinem Vater eine Unterlassungserklärung unterschreibt, wonach er nie wieder eine Internetseite mit der Abkürzung „HP" betreiben würde. In seinem Antwortschreiben kam Ibrahim daraufhin dem Konzern entgegen und erklärte sich einverstanden, seine „.com"-Domain aufzugeben. Die „.de"-Domain möchte er allerdings auch in Zukunft behalten. Eine Reaktion seitens Hewlett-Packard zu diesem Vorschlag steht derzeit noch aus. ComputerPartner hält Sie auf dem Laufenden. (tö)

Im Streit zwischen Hewlett-Packard und einem 16-jährigen Schüler aus Karlsruhe, der Mitte Oktober für Schlagzeilen sorgte, bewegen sich beide Parteien nunmehr aufeinander zu – wenn auch langsam. Es ging um die Webseiten „www.hp-world.de" und „www.hp-world.com", die Layth Ibrahim, so der Name des Jugendlichen, betreibt und durch die der Konzern seine Marke „HP" verletzt sieht. Ibrahim hatte schon bald nach Hewlett-Packards erstem Schreiben seine Internetseiten aus dem Netz genommen und dem Unternehmen ein so genanntes „Domain-Sharing" mit Links zu beiden in Frage kommenden Seiten vorgeschlagen. Als HP darauf nicht antwortete, schaltete Ibrahim seine beiden Webseiten wieder frei. Daraufhin folgte der zweite Brief von Hewlett-Packards Anwälten. Darin erklärte das Unternehmen seinen Verzicht auf die zunächst geforderte Abmahngebühr in Höhe von 1.151 Euro. Es beharrte jedoch nach wie vor darauf, dass der Schüler seine beiden Domains aufgibt und zusammen mit seinem Vater eine Unterlassungserklärung unterschreibt, wonach er nie wieder eine Internetseite mit der Abkürzung „HP" betreiben würde. In seinem Antwortschreiben kam Ibrahim daraufhin dem Konzern entgegen und erklärte sich einverstanden, seine „.com"-Domain aufzugeben. Die „.de"-Domain möchte er allerdings auch in Zukunft behalten. Eine Reaktion seitens Hewlett-Packard zu diesem Vorschlag steht derzeit noch aus. ComputerPartner hält Sie auf dem Laufenden. (tö)

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