E-Commerce-Gesetz: Mehr Infos oder bis zu 250.000 Mark Bussgeld

19.12.2000
Das Internet verliert seine anonymen Marktplätze: Spätestens in einem Jahr muss auch in Deutschland die E-Commerce-Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2000 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie regelt Kernbereiche des elektronischen Geschäftsverkehrs wie die Verantwortlichkeit der Prov, Preisangaben, Online-Werbung, Abschluss elektronischer Verträge und die Anbieterkennzeichnung. Letztgenannter Bereich soll besonders scharf reglementiert werden. Jeder Internetanbieter soll künftig verpflichtet sein, auf seiner Website nicht nur seinen Namen und seine Anschrift, sondern auch Angaben zu behördlichen Konzessionen, Handelsregisternummer und die Umsatzsteuer anzugeben. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstösst, kann laut Gesetzesentwurf der Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Mark belegt werden. Derzeit sind Rechtverstöße im Web oft schwer zu verfolgen. Man kann sich beispielsweise kaum gegen Werbe-Mail-Fluten wehren, da viele der Anbieter anonym bleiben. Auch sollen Wettbewerbsverstöße wie etwa der Raub geistigen Eigentums durch das neue Gesetz leichter zu ahnden sein.(go)

Das Internet verliert seine anonymen Marktplätze: Spätestens in einem Jahr muss auch in Deutschland die E-Commerce-Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2000 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie regelt Kernbereiche des elektronischen Geschäftsverkehrs wie die Verantwortlichkeit der Prov, Preisangaben, Online-Werbung, Abschluss elektronischer Verträge und die Anbieterkennzeichnung. Letztgenannter Bereich soll besonders scharf reglementiert werden. Jeder Internetanbieter soll künftig verpflichtet sein, auf seiner Website nicht nur seinen Namen und seine Anschrift, sondern auch Angaben zu behördlichen Konzessionen, Handelsregisternummer und die Umsatzsteuer anzugeben. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstösst, kann laut Gesetzesentwurf der Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Mark belegt werden. Derzeit sind Rechtverstöße im Web oft schwer zu verfolgen. Man kann sich beispielsweise kaum gegen Werbe-Mail-Fluten wehren, da viele der Anbieter anonym bleiben. Auch sollen Wettbewerbsverstöße wie etwa der Raub geistigen Eigentums durch das neue Gesetz leichter zu ahnden sein.(go)

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