Ebay: Höhere Gebühren und Provisionen ab dem 1. Juli 2003

10.06.2003
Ebay wird ab dem 1. Juli 2003 bei seinen Gebühren und Provisionen die Mehrwertsteuer berechnen. Das Online-Auktionshaus folgt damit einer neuen Richtlinie der Europäischen Union bezüglich der Einführung der Mehrwertsteuer bei digitalen Dienstleistungen. Das berichtet unsere Schwesterpublikation PC-Welt. Die neue Pre wird am Dienstag, den 1. Juli 2003 um 9 Uhr deutscher Zeit in Kraft treten. Die Angebotsgebühr bei einem Startpreis von einem bis 1,99 Euro bleibt unverändert bei 25 Cent. Bei einem Startpreis von zwei bis 9,99 Euro werden statt bisher 40 Cent dann 45 Cent fällig. Bei Auktionen mit einem Startpreis von zehn bis 24,99 Euro berechnet Ebay künftig 0,80 Euro (bisher 0,60 Euro) und bei einem Startpreis von 25 bis 99,99 Euro beträgt die Gebühr künftig 1,60 Euro (aktuell 1,20 Euro). Bisher wurde bei Ebay bei einer Auktion mit einem Startpreis ab 100 Euro eine Gebühr von 2,40 Euro fällig. Künftig unterteilt Ebay hier genauer und berechnet bei Auktionen ab 100 bis 249,99 Euro eine Gebühr von 3,20 Euro und bei Auktionen ab 250 Euro eine Gebühr von 4,80 Euro. Bei Startpreisen ab 250 Euro untersche Ebay zwischen vier Sonderfällen. Bei Autos, Booten und Flugzeugen beträgt die neue Angebotsgebühr 20 Euro (bisher zehn Euro). Bei Motorrädern werden zehn Euro fällig (bisher fünf Euro).Auch bei den Zusatzoptionen steigen die Gebühren teilweise erheblich. Während beispielsweise für die Option "Fettschrift" weiterhin ein Euro berechnet wird, verdoppelt sich die Gebühr für die "Sofort-Kaufen-Option" von 0,05 Euro auf 0,10 Euro. Wer mehrere Artikel als Top-Angebot auf der Startseite platzieren möchte, zahlt künftig 179,95 Euro statt bisher 59,95 Euro. Bei den Provisionen führt Ebay ebenfalls Anpassungen durch. Bei einem Verkaufspreis von einem bis 50 Euro betrug die Provision bisher vier Prozent. Ab dem 1. Juli 2003 steigt die Provision auf fünf Prozent. Bei einem Verkaufspreis von 50,01 bis 500 Euro werden künftig vier Prozent als Provision fällig (bisher drei Prozent) und ab einem Verkaufpreis von 500,01 Euro zwei Prozent (bisher 1,5 Prozent). Gewerbliche Verkäufer mit einer Umsatzsteuer- (Ust-.) wird künftig keine Mehrwertsteuer auf die Ebay-Gebühren berechnet. Sie müssen allerdings ihre Ust- bei Ebay anmelden. Das Online-Auktionshaus wird dazu demnächst ein Online-Formular anbieten, in dem die entsprechenden Angaben gemacht werden können. (cm)

Ebay wird ab dem 1. Juli 2003 bei seinen Gebühren und Provisionen die Mehrwertsteuer berechnen. Das Online-Auktionshaus folgt damit einer neuen Richtlinie der Europäischen Union bezüglich der Einführung der Mehrwertsteuer bei digitalen Dienstleistungen. Das berichtet unsere Schwesterpublikation PC-Welt. Die neue Pre wird am Dienstag, den 1. Juli 2003 um 9 Uhr deutscher Zeit in Kraft treten. Die Angebotsgebühr bei einem Startpreis von einem bis 1,99 Euro bleibt unverändert bei 25 Cent. Bei einem Startpreis von zwei bis 9,99 Euro werden statt bisher 40 Cent dann 45 Cent fällig. Bei Auktionen mit einem Startpreis von zehn bis 24,99 Euro berechnet Ebay künftig 0,80 Euro (bisher 0,60 Euro) und bei einem Startpreis von 25 bis 99,99 Euro beträgt die Gebühr künftig 1,60 Euro (aktuell 1,20 Euro). Bisher wurde bei Ebay bei einer Auktion mit einem Startpreis ab 100 Euro eine Gebühr von 2,40 Euro fällig. Künftig unterteilt Ebay hier genauer und berechnet bei Auktionen ab 100 bis 249,99 Euro eine Gebühr von 3,20 Euro und bei Auktionen ab 250 Euro eine Gebühr von 4,80 Euro. Bei Startpreisen ab 250 Euro untersche Ebay zwischen vier Sonderfällen. Bei Autos, Booten und Flugzeugen beträgt die neue Angebotsgebühr 20 Euro (bisher zehn Euro). Bei Motorrädern werden zehn Euro fällig (bisher fünf Euro).Auch bei den Zusatzoptionen steigen die Gebühren teilweise erheblich. Während beispielsweise für die Option "Fettschrift" weiterhin ein Euro berechnet wird, verdoppelt sich die Gebühr für die "Sofort-Kaufen-Option" von 0,05 Euro auf 0,10 Euro. Wer mehrere Artikel als Top-Angebot auf der Startseite platzieren möchte, zahlt künftig 179,95 Euro statt bisher 59,95 Euro. Bei den Provisionen führt Ebay ebenfalls Anpassungen durch. Bei einem Verkaufspreis von einem bis 50 Euro betrug die Provision bisher vier Prozent. Ab dem 1. Juli 2003 steigt die Provision auf fünf Prozent. Bei einem Verkaufspreis von 50,01 bis 500 Euro werden künftig vier Prozent als Provision fällig (bisher drei Prozent) und ab einem Verkaufpreis von 500,01 Euro zwei Prozent (bisher 1,5 Prozent). Gewerbliche Verkäufer mit einer Umsatzsteuer- (Ust-.) wird künftig keine Mehrwertsteuer auf die Ebay-Gebühren berechnet. Sie müssen allerdings ihre Ust- bei Ebay anmelden. Das Online-Auktionshaus wird dazu demnächst ein Online-Formular anbieten, in dem die entsprechenden Angaben gemacht werden können. (cm)

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