Im Ladengeschäft muss seit Ende 2011 das genormte Energieeffizienz-Label deutlich an der Vorderseite von Fernsehgeräten angebracht werden. Was viele Händler aber nicht wissen: Ab 30. März 2012 gilt dies auch für Online-Shops und für die Endkundenwerbung. Verstößt der Händler gegen diese Informationspflicht, drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Hans-Jürgen Schneider, Vertriebsleiter beim Multimedia-Distributor DexxIT, sieht darin eher einen Vorteil für die Händler: "Diese Kennzeichnungspflicht bietet dem Einzelhandel eine große Chance. Energieeffizienz bei TV-Geräten wird wie bei Haushaltsgroßgeräten schon jetzt zu einem wichtigen Kaufkriterium", weiß Schneider. So spiele sowohl die Energieeffizienz als auch eine qualifizierte Beratung eine immer wichtigere Rolle.
Um den Händlern die Beratung zu erleichtern, hat der Distributor auf den folgenden Seiten eine Checkliste zusammengestellt: