Untrenehmensnachfolgen begünstigt

Erbschaftsteuer – jetzt eine Familienstiftung gründen?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Unternehmensübergaben vorziehen oder die Familienstiftung als Alternative?

"Im Hinblick auf das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts besteht für Unternehmer die Möglichkeit anstehende Firmenübertragungen ganz oder teilweise vorzuziehen, um die gegenwärtig günstige Rechtslage noch zu nutzen", meint WW+KN-Erbschaftsteuerexperte Winkler. Solche vorgezogenen Vermögensübertragungen könnten durch Widerrufsvorbehalte oder Nießbrauchsbestellungen in den Übergabeverträgen abgesichert werden. Dennoch würden diese Absicherungsmöglichkeiten Grenzen haben.

"Als Alternative zur traditionellen Unternehmensnachfolge wird die Familienstiftung in diesem Zusammenhang attraktiv", erläutert Winkler. Unter Ausnutzung der gegenwärtigen Erbschaftsteuerbegünstigungen für Unternehmen könne der Firmeninhaber seinen Betrieb in die Familienstiftung einbringen. "Das nächste Mal fällt dann erst wieder in 30 Jahren Erbschaftsteuer an und die Vermögensnachfolge ist bis dahin gesichert", erläutert der Steuerexperte.

Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Anwendungsform der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Aus steuerlicher Sicht werden Familienstiftungen wie Körperschaften besteuert, das heißt mit ihr sind grundsätzlich keine besonderen Steuervorteile verbunden.

Vorteile einer Familienstiftung

Der Stifter einer Familienstiftung möchte typischerweise erreichen, dass sein Vermögen nicht durch Erbgänge zersplittert und dauerhaft zur Versorgung der eigenen Familie über Generationen hinweg gesichert wird. Vor allem unternehmerische Vermögen werden häufig mit einer Familienstiftung abgesichert. Zudem kann der Unternehmer bei einer rein erbschaftsteuerindizierten Übertragung auch die Stiftungsregelungen so abfassen, dass er nach der Einbringung die Geschicke des Unternehmens weiter lenkt sowie an dessen Erträgen partizipiert.

Weitere Vorteile einer Familienstiftung sind die Vermeidung von Pflichtteils-, Zugewinn- und Versorgungsansprüchen, welche besonders bei Unternehmen eine Gefährdung darstellen können. Bei Kapitalgesellschaften wird in der Praxis auch in einigen Fällen eine Familienstiftung zwischengeschaltet, um bei im Ausland lebenden Gesellschaftern oder Aktionären die negativen Folgen der sogenannten "Wegzugsbesteuerung" zu vermeiden.

Zahlreiche Familienstiftungen in Deutschland

In Deutschland gibt es laut einer Verlautbarung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen schätzungsweise mehr als 700 Familienstiftungen. Die Größe der Stiftungen reicht von der kleinen, vermögensverwaltenden Familienstiftung mit nur wenigen Destinatären bis zur Familienstiftung mit Mehrheitsbeteiligung an einem Industriekonzern oder jahrhundertealten Familienstiftungen mit über 1.000 Begünstigten. Bekannte Familienstiftungen in Deutschland sind beispielsweise die Familienstiftungen der ALDI-Brüder, der Familie Würth oder der Familie Fielmann.

Familienstiftung ist stets eine Einzelfallentscheidung

"Die Wahl der Familienstiftung ist stets eine Einzelfallentscheidung und in vielen Fällen ist die Familienstiftung als Nachfolgeinstrument auch nicht geeignet", erläutert WW+KN-Geschäftsführer Matthias Winkler. Allerdings für Firmeninhaber, welche ihren Einfluss behalten und weiter die Firmenerträge beziehen, dabei aber auch die gegenwärtigen Erbschaftsteuerbegünstigungen für Unternehmen sichern möchten, wäre die Familienstiftung ein Instrument um diese Wünsche zu vereinen. Je nach Familienkonstellation sei auch die mit der Familienstiftung verbundene Abwehr von Zugewinn- und Pflichtteilsansprüchen von großem Vorteil.

"Zudem ist grundsätzlich auch ein Verkauf der Unternehmensanteile aus der Familienstiftung möglich, wenn dies in der Satzung zugelassen ist", sagt Winkler. Vermögensumschichtungen von Firmen- in Immobilienvermögen wären beispielsweise bei entsprechenden Satzungsbestimmungen möglich. Auch würde in Regel angeordnet, dass ausschließlich Familienmitglieder Erträge aus der Familienstiftung erhalten. "Die Familienstiftung wird häufig mit der gemeinnützigen Stiftung gleichgesetzt, was aber falsch ist, die Familienstiftung ist in der Regel rein eigennützig auf die eigenen Angehörigen bezogen", erläutert der WW+KN-Experte.

Gerade im Hinblick auf die Sicherung der günstigen Erbschaft- und Schenkungsteuerlage für Unternehmen könnte die Familienstiftung daher ein Gestaltungsinstrument sein. Mit ihr könnte eine hohe Sicherheit sowohl für Unternehmen als für Firmeninhaber und Familie erreicht werden.

Quelle: www.wwkn.de

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