Erschleichen von Urlaubstagen: Kündigung droht

15.09.2005
Auch Manipulationen am Urlaubskonto sind Betrug und rechtfertigen eine Kündigung.

Steht der Arbeitnehmer unter dem Verdacht, Urlaubsanträge manipuliert zu haben, indem er die ursprünglich gestellten Urlaubsanträge aus der Personalakte entfernt und durch neue, inhaltlich zu seinem Vorteil geänderte Anträge ersetzt und so zu einem zusätzlichen, ihm nicht zustehenden Urlaubstag kommt, so ist eine außerordentliche Verdachtskündigung gerechtfertigt. Dadurch, dass die Manipulation bemerkt wird, wird sie durch Unterzeichnung der ausgetauschten Urlaubsanträge nicht gebilligt. Landesarbeitsgericht Hessen, Az.: 17/10 Sa 1653/03. (mf/jlp)

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