Intrastat-Meldungen sind Pflicht

EU-Lieferungen müssen häufig gemeldet werden

15.09.2008

Meldepflichtig sind nicht nur EU-Importe und EU-Exporte, sondern auch sonstige Warentransaktionen, bei denen die Ware ins EU-Ausland gelangt. Hierunter fallen insbesondere Leasinggeschäfte. Ferner ist zu beachten, dass sich die Meldepflicht nur auf die definierten Gemeinschaftswaren bezieht. Die Meldungen werden durch die Unternehmen heute meist in elektronischer Form über die Website des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) vorgenommen. Auch eine Meldung in Papierform ist noch möglich. Die Meldungen sind bis spätestens zum 10. des Folgemonats zu übermitteln. Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Meldungen ist nicht möglich.

Weitere Informationen: SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, www.shc.de (mf)

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