Nachweispflichten verschärft

EU-Lieferungen – was sollten Firmen jetzt tun?

05.09.2012

Besondere Probleme bei Warenabholung

In der Praxis hatten viele Unternehmen bereits Probleme, die bisherigen Nachweispflichten zu erfüllen. Ein besonderes Augenmerk erfordern alle Fälle, in denen der Kunde die Ware abholt. Häufig wird übersehen, dass der Abnehmer nicht nur den Warenempfang bestätigen muss, sondern auch die Absicht, die Ware ins EU-Ausland zu bringen.

Egal für welche Handlungsoption Unternehmen sich entscheiden, sie sollten die weitere Rechtsentwicklung in jedem Fall sehr aufmerksam verfolgen. In der derzeit unsicheren Rechtslage kann jede Handlungsweise zwar das Risiko minimieren, aber nicht gänzlich ausschließen.

Gelangensbestätigung gemäß UStDV

Die Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen werden verschärft. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Nachweis durch eine Gelangensbestätigung gemäß Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) erbringen. Sie muss nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen folgende Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des Abnehmers

- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware

- Ort und Tag, an dem die Ware beim Empfänger angekommen ist (im Versandfall)

- Ort und Tag, an dem die Beförderung im EU-Ausland endet (im Abholfall)

- Ausstellungsdatum der Bestätigung

- Unterschrift des Abnehmers

In der UStDV finden sich keine Formvorgaben, wie die Nachweispflicht zu erfüllen ist. Unternehmen sollten mit ihren steuerlichen Beratern klären, welcher Belegnachweis für ihre Zwecke unbürokratisch und gleichwohl rechtssicher ist. (oe)
Der Autor Gert Klöttschen ist Steuerberater bei DHPG Dr. Harzem & Partner.
Kontakt: www.dhpg.de

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