EU-Parlament billigt flachendeckende Speicherung von Verbindungsdaten

15.12.2005
Das EU-Parlament hat gestern beschlossen, dass sämtliche Verbindungsdaten im E-Mail- und Telefonverkehr mindestens sechs Monate lang gespeichert werden dürfen.

Nach langen, noch längst nicht abgeschlossenen Kontroversen hat das EU-Parlament gestern beschlossen (hier die Sitzung als Video), dass sämtliche Verbindungsdaten im E-Mail- und Telefonverkehr( also Internet und Festenetz) mindestens sechs Monate lang gespeichert werden dürfen. Ein Beschluss, den Datenschützer heftig kritisierten. Sie befürchten Eingriffe in die Privatsphäre.

Die von den EU-Justizministern beschlossene Neuregelung hießen 378 Abgeordneten für gut; 197 stimmten dagegen und 30 enthielten sich. Mit der Umsetzung der Richtlinie, die ausschließlich mit dem Argument der "Terrorabwehr" begründet wird, werden die 25 EU-Staaten im kommenden Jahr beginnen.

Sie ermöglicht die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für eine Dauer von sechs bis höchstens 24 Monaten. Es werden allein Verbindungsdaten, etwa die Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten, gespeichert. Erfreulich erscheint: Inhalte der Gespräche werden nicht aufgezeichnet.

"Bewegungsprofile" von Handy-Nutzern würden nicht erstellt werden können, denn nur der Ort, an dem der Anruf beginnt, werde gespeichert.

Die Richtlinie schreibt ferner vor, dass die Daten nur von Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung schwerer Straftaten angezapft werden dürfen. Grundlage dafür ist die Liste der Straftaten für den Europäischen Haftbefehl. Diese legen allerdings die EU-Staaten unterschiedlich aus; im Zweifelsfall gilt das nationale Recht.

Datenschützer kritisieren die Vorratsdatenhaltung als Eingriff in die Privatsphäre. Zudem mache die massive Datenspeicherung jeden EU-Bürger dem Verdacht des "potenziellen Straftäters aussetzen: die grundlegende Rechtsfigur der Unschuldvermutung werde zunichte gemacht, ebenso die grundgesetzlich verbürgte Meinungsfreiheit. Datenschützer erwarten deshalb in Deutschland eine Reihe von Klagen.

Was die EU-Länder für die Speicherung zahlen müssen, inwieweit sich die Carrier an der technischen Umsetzung beteiligen müssen - das regeln die Länder selbst. (wl)

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