EU will Riester-Rente ändern

09.02.2006
Die EU-Kommision in Brüssel stört sich an verschiedenen deutschen Rechtsvorschriften zur "Riester-Rente" und droht nun sogar mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg.

Die EU-Kommision in Brüssel stört sich an verschiedenen deutschen Rechtsvorschriften zur "Riester-Rente" und droht nun sogar mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg.

Erstens geht es um den Anspruch auf die staatliche Förderung. Laut geltender Regelung kann man die Zulagen nur beantragen, wenn man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Arbeitnehmer, die weniger als 90 Prozent ihres Familieneinkommens in Deutschland verdienen, haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung, obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland bezahlen.

Zweitens: Ein Teil des angesparten Riester-Kapitals kann zum Erwerb von Wohneigentum genutzt werden - allerdings nur, wenn die Immobilie innerhalb der deutschen Grenzen liegt. Dadurch werden Bürger benachteiligt, die als Grenzgänger in Deutschland beschäftigt sind, aber etwa im benachbarten Belgien oder in den Niederlanden Wohneigentum erwerben wollen, denn sie können den günstigen "Riester-Kredit" bisher nicht in Anspruch nehmen. Drittens muss die erhaltene Riester-Förderung zurückgezahlt werden, wenn die inländische Steuerpflicht endet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Gastarbeiter aus Deutschland in ihr EU-Heimatland zurückkehren, aber auch, wenn Deutsche sich etwa als Rentner dauerhaft im Ausland niederlassen.

Die von der Europäischen Kommission kritisierten Regelungen widersprechen dem Prinzip der unbehinderten Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit. Der geltende EU-Vertrag, der auch von Deutschland unterzeichnet wurde, gewährt Bürgern der Mitgliedsstaaten freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes und legt fest, dass für EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedsland arbeiten, die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen gelten müssen wie für Inländer.

Mehr zum Thema Vorsorge und Vermögen unter www.moneytimes.de (mf)

Zur Startseite