Sammelklagen auf Schadenersatz

EU will Wettbewerbsrecht nach amerikanischem Vorbild

10.04.2008
Von Gabi Nehls
Die EU will auch in Europa Sammelklagen im Wettbewerbsrecht zulassen. Industrie und Unternehmen haben schwere Bedenken.

Auch in der EU sollen Sammelklagen nach US-Vorbild möglich sein. Dafür plädiert die EU-Kommissarin Meglena Kuneva im Weißbuch "Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht". Die bisher üblichen Schadensersatzsummen wären dann nur noch die Untergrenze des Möglichen. Zudem könnten Anwälte sich am Erfolg einer Klage beteiligen lassen. Und gerade dies hätte fatale Folgen. In den USA hat dies zu einer 250 Milliarden Dollar schweren Klagebranche geführt, die ausschließlich von solchen Prozessen lebt. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, hält Sammelklagen im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht nur für überflüssig, sondern gar für gefährlich: "Sammelklagen haben erhebliches Erpressungspotential und werden in anderen Ländern - wie den USA - bereits vielfach als Druckmittel für außergerichtliche Vergleiche missbraucht. Besonders problematisch ist es, wenn Erfolgshonorare vereinbart werden können. Das erhöht den Anreiz, Sammelklagen zu starten." Weitere Infos: www.dihk.de (gn)

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