Fahrlässiger Mitarbeiter muss Schadensersatz für falsches Tanken zahlen

27.06.2005
Mitarbeiter müssen mit dem Eigentum der Firma sorgfältig umgehen. Wer fahrlässig handelt, muss Schadensersatz leisten.

Ein Mitarbeiter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Arbeitgeber die durch die Fehlbetankung entstandenen Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, mit ihm zur Verfügung gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden, grob fahrlässig verstoßen. Die Zapfpistole und Schläuche sind für Dieselkraftstoff und Superbenzin deutlich unterschiedlich gefärbt. Dies hätte dem Arbeitnehmer sofort auffallen müssen, so das Verwaltungsgericht Trier in seinem Urteil (Az.: 1 K 1152/04.TR). (mf)

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