Fall Lion Electronics: Staatsanwaltschaft wirft IT-Herstellern mangelnde Kooperation vor

02.10.2007

Justiz nimmt geschädigte Hersteller hart ins Gericht

Der Prozess ist mit dem Urteilsspruch juristisch abgeschlossen. Für die Justiz blieben jedoch viele Fragen, die im Laufe des Verfahrens aufgekommen sind, offen. Denn, wie der zuständige Staatsanwalt Gilbert Deurer der Rhein-Zeitung gegenüber äußerte, hätten die vom Gericht benannten geschädigten IT-Hersteller wie HP, Oki, Epson und Canon kaum zur Aufklärung beigetragen. "Ein befremdliches Verhalten", so Deurer. Die Betrugsfälle zulasten von Canon und Epson sind aus Desinteresse der Geschädigten fallengelassen worden, so der Staatsanwalt weiter.

Im Gespräch mit ChannelPartner betonte Hewlett-Packard, vom Gericht als einer der Geschädigten benannt, dass nach intensiven internen Rechnungsprüfungen schon vor dem eigentlichen Prozessbeginn geklärt worden sei, dass das HP in keiner Weise geschädigt worden sei. Diese Tatsache habe man der Staatsanwaltschaft zwar frühzeitig mitgeteilt, der Name sei jedoch trotzdem nicht aus der Berichterstattung genommen worden.

Gegenüber der Rhein-Zeitung äußerte sich Jörg Zeller, der Verteidiger einer Mitarbeiterin von Lion, wie folgt: "Es hätte im Verfahren durch eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme aufgeklärt werden müssen, ob diese WKZ für die Angeklagten überhaupt strafrechtlich relevant gewesen sind. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertragspartner darauf vertraut hätten, dass die Werbung tatsächlich durchgeführt würden, die WKZ also nicht als versteckte Rabatte einvernehmlich abgesprochen worden wären. Laut Zeller wäre denkbar, dass diese Hersteller dem Vertragspartner Lion wettbewer- oder kartellrechtlich unzulässige und daher versteckte Rabatte gewähren wollten. (bw)

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