Kapitalgesellschaften

Fehler in jedem zweiten KG-Jahresabschluss

30.06.2008

3. Kommanditisten können Verluste nur mit "echtem" Eigenkapital verrechnen, nicht aber mit fälschlicherweise dem Eigenkapital zugeordneten Beträgen. Ist dies der Fall, drohen bei einer Betriebsprüfung u.U. erhebliche Steuernachzahlungen.

GmbH & Co. KG-Unternehmen sind nach Meinung von Steuerexperte Hempe gut beraten, künftig qualifiziertere Berater in Anspruch zu nehmen. Denn die offenkundige Missachtung oder Unkenntnis von Bilanzierungsvorschriften ist eine Pflichtverletzung des mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragten Steuerberaters. "Das", so Hempe, "kann auf Dauer auch von den zuständigen Steuerberaterkammern kaum ignoriert werden." (mf)

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