Vorsteuererstattung und Co.

Finanzbuchhaltung – neue Anforderungen ab 2010

24.06.2009
Welche Änderungen in puncto Umsatzsteuern Firmen ins Haus stehen, sagt der BVBC.

Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind weiter auf dem Vormarsch. Im Zuge dessen ergeben sich einschneidende Konsequenzen für die Finanzbuchhaltung deutscher Unternehmen. Bis zum 1. Januar 2010 ist die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie in das innerstaatliche Umsatzsteuerrecht der Mitgliedstaaten umzusetzen. "Noch bleiben die umsatzsteuerlichen Auswirkungen weitgehend unbemerkt", mahnt Hans Jürgen Bathe vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Die breite Wirtschaft ist gut beraten, frühzeitig den Handlungsbedarf zu erkennen und die erforderlichen Schritte zu ergreifen.

Einen Kernpunkt bildet der Ort der Dienstleistung, der ab 2010 in vielen Fällen neu bestimmt wird. Für Umsätze zwischen Firmen ist meistens nicht mehr das Ursprungsland-, sondern das Bestimmungslandprinzip maßgeblich. Werden gewerbliche Dienstleistungen durch einen Unternehmer in einem fremden Mitgliedstaat ausgeführt, wird der Auftraggeber zum Steuerschuldner. Die Verpflichtung zur Abgabe von zusammenfassenden Meldungen besteht künftig nicht nur für innergemeinschaftliche Lieferungen.

Auch die Erstattung von Vorsteuern, die ein Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat geltend machen kann, unterliegt neuen Regeln. Ab 2010 ist der Antrag auf Vorsteuervergütung in dem Staat zu stellen, in dem der erstattungsberechtigte Unternehmer ansässig ist. Die zuständige Stelle - in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern - prüft den Antrag und leitet ihn dann innerhalb bestimmter Fristen an den Erstattungsstaat zur Bearbeitung weiter. Die Anträge sind grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen.

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