Urheberrechtsverletzungen bei der Homepage

Finger weg von fremden Bildern!

26.11.2008
Wer beim Aufpeppen seiner Website auf Material zugreift, das im Internet erhältlich ist, kann sich ganz schnell Ärger einhandeln.

Das Internet boomt. Jeder, der etwas auf sich hält, seien es Unternehmen, Institutionen oder Behörden, in zunehmendem Maße aber auch Privatpersonen, verfügt inzwischen über eine eigene Internetseite. Der Gestaltungsvielfalt sind dabei ebenfalls kaum Grenzen gesetzt. Alles, was der Aufwertung der Homepage dient, wird ins Netz gestellt. Häufig wird dabei auch auf bereits im Internet "vorhandenes Material" wie Bilder, Texte, Grafiken und Ähnliches zurückgegriffen.

Fast alles im Internet ist urheberrechtlich geschützt

Dies, so warnt die Hamburger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Karin Scheel-Pötzl von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Brühl, kann jedoch schnell recht teuer werden, denn: Fast alle im Internet auffindbaren Bilder, Texte und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Das Tückische dabei: Selbst vermeintlich unscheinbare Fotos, die gern zum Aufpeppen der eigenen Homepage verwendet werden, wie "der Konferenztisch mit zwölf Stühlen", "der Blick aus dem Bürofenster" oder "die Sekretärin, die dem Chef freundlich lächelnd eine Akte reicht", sind in der Regel von Fotoagenturen, dem Fotografen oder anderen Berechtigten urheberrechtlich geschützt.

Abmahnung und Klage drohen

Als Folge, so die Urheber- und Medienrechtsexpertin, drohen dem unbefugten Nutzer eine Abmahnung oder gar eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Wer nach dem Motto handele, "wo kein Kläger, da kein Richter" sehe sich häufig schnell getäuscht, da sich inzwischen ganze Firmen darauf spezialisiert seien, das gesamte Internet systematisch nach Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen zu durchsuchen.

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