Freiberufliche Anerkennung: Informatiker im Visier der Behörden

13.12.2007
Von Peter Brenner

Staatlich gefördertes Coaching für Existenzgründer

Vor Beginn und in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit ist eine zu 50 Prozent staatlich geförderte Existenzgründungsberatung sinnvoll, um beim Start in die Selbstständigkeit fehlerlos zu agieren. Im Rahmen dieses Coachings werden Strategien für die Akquisition und das Marketing im Informatikbereich definiert. Außerdem sind Geschäftsfelder für zukünftige Aufgabengebiete zu finden, Netzwerke aufzubauen, Versicherungsfragen einschließlich der Altersversorgung zu klären, vertragliche Gestaltungen der Haftungsproblematiken und des Kundenschutzes vorzunehmen und eine optimale steuerliche Gestaltung zu erreichen. Die Betriebsanmeldung beim Finanzamt, die vertragliche Gestaltung, die Rechnungsschreibung, das Firmenlogo, die Homepage und der erste Jahresabschluss sind für die Anerkennung als Freiberufler von existentieller Bedeutung. Innerhalb des Coachings erstellte gutachterliche Testate verhindern die Gewerblichkeit und die Rentenversicherungspflicht. Zudem könnte die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, zum Beispiel im Berufsverband der Selbständigen in der Informatik (BVSI e.V, www.bvsi.de) von Vorteil sein.

Gefahren bei einer Betriebsprüfung

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung wird auch für den häufig als Einzelunternehmer agierenden Informatiker immer größer. Es ist sicher, dass Informatiker zukünftig viel häufiger als in der Vergangenheit einer Betriebsprüfung ausgesetzt sind. Diese hat das Ziel steuerliche Mehreinnahmen zu erzielen. In der Regel prüft das Finanzamt drei Geschäftsjahre. Kommt neben nachzuzahlender Einkommensteuer noch Gewerbesteuer hinzu, geht es bei dem Berater schnell um einen nachzuzahlenden fünfstelligen Steuerbetrag. Eine gewaltige Summe, die hier auf dem Spiel steht. Deshalb ist empfehlenswert sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten zu lassen. Eine kritische Überprüfung der Buchhaltung zu häufig strittigen Prüfungsfeldern wie Telefonkosten, Reisekosten, Ehegattenarbeitsverträgen, Auslandsgeschäften, Fahrtenbuch, Firmen-Pkw oder Privatkonten ist erforderlich.

Zum Autor: Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater/Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Email: peterbrenner@t-online.de, Telefon: 0172/5470892, Internet: www.svkanzlei.de (gn)

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