Freiheit für Hyperlinks: British Telecom scheitert mit Klage

26.08.2002
Ein New Yorker Bundesgericht hat die Klage von British Telecom (BT) gegen den Internet-Serviceprovider Prodigy Communications abgeschmettert. Die BT hat den Provider wegen Benutzung von Hyperlinks verklagt und behauptet, auf die Links im Internet ein Patent zu besitzen.

Ein New Yorker Bundesgericht hat die Klage von British Telecom (BT) gegen den Internet-Serviceprovider Prodigy Communications abgeschmettert. Die BT hat den Provider wegen Benutzung von Hyperlinks verklagt und behauptet, auf die Links im Internet ein Patent zu besitzen.

Die zuständige Richterin Colleen McMahon erklärte, Prodigy habe nicht gegen das so genannte Sargent-Patent verstoßen oder Dritte zu einem Verstoß verleitet. Das berichtet unsere Schwesterpublikation Tecchannel.

Hintergrund: Die British Telecom hatte sich 1976 eine Technologie patentieren lassen, die ihrer Meinung nach die Grundlage für Hyperlinks im Internet sei. Während das Patent in anderen Ländern nicht mehr gültig ist, läuft es in den USA erst 2006 aus - daher auch die Klage in den Vereinigten Staaten.

Bereits im Sommer 2000 hatte die BT neben Prodigy noch 16 weitere US-Provider angeschrieben und mit Hinweis auf das Sargent-Patent Schadenersatz für die unrechtmäßige Nutzung von Hyperlinks auf den Seiten verlangt. Da die ISPs sich weigerten zu zahlen, wurde Ende 2000 stellvertretend Prodigy für eine Klage ausgewählt. Die Anhörung vor dem Gericht in New York begann im Februar 2002; jetzt ist das Urteil zugunsten von Prodigy gefallen. (cm)

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