Kompensationsvorteil Bindungswirkung

Gebühren für verbindliche Auskünfte zulässig

30.08.2011

Verabschiedung des Gesetzes abwarten

Zwar haben die Bundesländer, unter deren Verantwortung die Finanzämter stehen, ihren Widerstand gegen diese Bagatellgrenze signalisiert, doch noch besteht Hoffnung, dass es bei dieser Änderung bleibt. In weniger dringenden Fällen kann es sich daher also lohnen, bis zur Verabschiedung und Verkündung des Gesetzes zu warten, denn die Bagatellgrenze, so sie denn im Gesetz bleibt, gilt dann, wenn der Antrag auf eine verbindliche Auskunft nach der Gesetzesverkündung beim Finanzamt eingeht.

Quelle: www.shc.de

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