Hotspot-Initiative WiFi4EU

Geld für kostenloses WLAN

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Mit WiFi4EU will die EU-Kommission WLAN an öffentlichen Orten fördern. Pro Gemeinde winken 15.000 Euro. Die erste Ausschreibungsphase läuft jetzt. Installationsfirmen können sich noch als Projektpartner registrieren.

Von 7. bis 9. November 2018 um 17 Uhr können sich Gemeinden aus der gesamten EU für die erste Ausschüttung der Fördergelder für freie WLAN-Hotspots bewerben. Nach Angaben der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat sich bisher mehr als jede fünfte Gemeinde in Europa über das dafür eingerichtete Portal WiFi4EU registriert. Insgesamt sollen bis 2020 in mehreren Ausschreibungsrunden für bis zu 8.000 Gemeinden 120 Millionen Euro bereitgestellt werden.

In mehreren Vergaberunden sollen von der EU bis 2020 an 6.000 bis 8.000 Gemeinden in Europa Fördergelder in Höhe von 120 Millionen Euro zum Ausbau kostenfreier WLAN-Angebote ausgeschüttet werden.
In mehreren Vergaberunden sollen von der EU bis 2020 an 6.000 bis 8.000 Gemeinden in Europa Fördergelder in Höhe von 120 Millionen Euro zum Ausbau kostenfreier WLAN-Angebote ausgeschüttet werden.
Foto: Europäische Kommission

In jeder Ausschreibungsrunde bekommen jeweils die zuerst gemeldeten Projekte den Förderbetrag zugesprochen. In der bis 9. November 2018 laufenden Runde sollen 2.800 Gemeinden einen WiFi4EU-Gutschein erhalten. Bis 2020 finden drei weitere Ausschreibungsrunden statt. Sie sollen etwa alle sechs Monate durchgeführt werden.

WLAN-Installationsfirmen können sich noch registrieren

WLAN-Installationsfirmen, die von der Hotspot-Aufrüstung in den Gemeinden profitieren wollen, können sich auf dem Portal jederzeit anmelden. Sie müssen allerdings spätestens bei Auftragsvergabe zur Errichtung eines WiFi4EU-geförderten Netzes registriert sein. Abgefragt werden bei der Registrierung auch Umsatzsteuer-ID und Kontodaten. Um sich zu präsentieren gibt es optional die Möglichkeit, ein Firmenlogo hochzuladen. Verlangt werden dagegen Angaben, in welcher Region Installationen vorgenommen werden können, sowie Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners.

Registrierte Firmen können dann für die Installation geförderter Hotspots ausgewählt werden. Förderfähig sind etwa Gratis-WLANs in Rathäusern, Bibliotheken, Museen, Parks oder auf öffentlichen Plätzen. Die neuen Angebote dürfen nicht mit bestehenden, kostenlosen Angebote "ähnlicher Qualität" konkurrieren - unabhängig davon, ob die privat oder öffentlich sind. Außerdem müssen WiFi4EU-finanzierte Netzwerke werbefrei sein und dürfen keine personenbezogenen Daten erfassen. Eine umfangreiche FAQ-Liste gibt es auf den Seiten der Europäischen Kommission und einer Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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Das Bundesministerium gibt zudem eine Übersicht über die WLAN-Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Sie sind von der EU-Maßnhame unabhängig und bieten Gemeinden weitere Möglichkeiten, an Fördergelder zu kommen. Systemhäuser die WLAN-Projekte mit Kommunen durchführen wollen, sollten ihre Kunden auch auf diese Unterstützungsmöglichkeit hinweisen.

Ursprünglich sollte die erste Bewerbungsrunde um die EU-Fördergutscheine im Mai 2018 durchgeführt und abgeschlossen werden. Das verhinderten jedoch massive technische Probleme des Portals. Die Server waren überlastet und es kam zu Fehlern bei der Zeiterfassung. Das machte es unmöglich, die Gutscheine wie geplant in der Reihenfolge der Bewerbung zu vergeben.

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