Geldbuße statt Fahrverbot: Gnade bei drohender Kündigung

30.05.2005
Verkehrssünder, die ihren Führerschein beruflich brauchen, dürfen in Härtefällen durchaus auf die Gnade der Richter hoffen.

Auf Gnade vor Recht dürfen Verkehrssünder hoffen, wenn ihnen aufgrund eines Fahrverbots die Kündigung im Beruf droht. In solchen Fällen ist ein Fahrverbot als unzumutbare Härte zu werten und kann in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hat jetzt die Deutsche Anwaltauskunft hingewiesen.

Foto:

Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Betroffene bei einem Fahrverbot mit mehr als einem Monat Dauer mit einer Kündigung rechnen müsse. Dennoch hatte das Amtsgericht in einer vorherigen Instanz ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt und dabei auf die so genannte Viermonatsfrist hingewiesen: Sie besagt, dass der Betroffene innerhalb von vier Monaten frei wählen kann, wann er den Führerschein abgibt.

Dieses Wahlrecht hätte dem Verkehrssünder aber nicht weitergeholfen, urteilte das OLG und hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Denn der Betroffene konnte zu keinem Zeitpunkt länger als einen Monat auf seinen Führerschein verzichten, ohne seinen Job zu verlieren (OLG Hamm, Az. 3 Ss Owi 601/04). mf)

Zur Startseite