Nicht anteilig abziehbar

Gemischt genutzter Raum kein Arbeitszimmer



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Keine sachgerechte Abgrenzung gewährleistet

Eine sachgerechte Abgrenzung des beruflichen vom privaten Bereich ist bei einem gemischt genutzten Arbeitszimmer demnach nicht gewährleistet. Auch der mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Vereinfachungszweck würde in sein Gegenteil verkehrt, müsste man die geltend gemachten Nutzungsanteile im Einzelnen auf ihre Plausibilität überprüfen. Der Große Senat hält deswegen daran fest, dass ein gemischt genutzter Raum in vollem Umfang nicht steuerlich berücksichtigungsfähig ist. Auf andere gemischt veranlasste Aufwendungen, für die ein objektiver Aufteilungsmaßstab existiert, hat das Urteil aber keine Auswirkungen - diese sind weiterhin anteilig abziehbar.

Quelle:

WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, 93059 Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: SGeigl@wwkn.de, Internet: www.wwkn.de

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