Button-Lösung birgt Abmahnrisiko

Gesetz gegen Kostenfallen tritt in Kraft

Kerstin Vierthaler, M.A., arbeitet im Online Projektmanagement (Marketing) bei Who`s Perfect in München.

So muss die Bestellseite künftig aussehen

Um möglichst wenig Angriffsfläche für Abmahnungen zu bieten sollten Sie ihre Bestellseite wie folgt umgestalten:

1. Angaben der Liefer- und Rechnungsadresse sowie Zahlungsart

2. Einbindung von AGB und Widerrufsrecht
(Achtung: In einigen Fällen müssen auch die AGB geändert werden. Da im Bereich zum Vertragsschluss die Bezeichnung des Bestellbuttons auftaucht. Wenn hier steht, dass der Vertrag durch den Klick auf den Button "Bestellen" zustande kommt, obwohl der Button inzwischen "Kaufen" heißt, existiert bereits ein weiterer Abmahngrund.)

3. wesentliche Produktmerkmale (mindestens Produktbild und Bezeichnung)

4. Preisinformationen und Versandkosten

5. Bestellbutton

Die Pflichtinformationen, also Punkt 3 und Punkt 4, müssen hervorgehoben werden. Beispielsweise durch eine farbliche Hinterlegung, sodass der Kunde auf den ersten Blick erkennen kann, welche Informationen für ihn wichtig sein. (kv)

Quellen: http://www.gruenderlexikon.de/ ; http://www.anwalt24.de/

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