Gesetz über Internet-Shopping

18.04.2000
MüNCHEN - Der Bundestag hat das sogenannte Fernabsatzgesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und gilt in den Ländern der EU. Wer als Verbraucher im Internet oder per Teleshopping Waren bestellt, kann zukünftig die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Der Verbraucher muß vor der Bestellung über die Kauf- und Lieferbedingungen informiert werden. Zudem ist vorgeschrieben, dass dem Verbraucher bei jeder Bestellung per Post, Telefax oder E-Mail eine Auftragsbestätigung mit den Bestelldaten zu übersenden ist. Eine weitere Konsequenz ist - was Webdesigner freuen dürfte -, dass Anbieter ihre Websites und Kataloge dem Gesetz entsprechend überarbeiten müssen.(kw)

MüNCHEN - Der Bundestag hat das sogenannte Fernabsatzgesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und gilt in den Ländern der EU. Wer als Verbraucher im Internet oder per Teleshopping Waren bestellt, kann zukünftig die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Der Verbraucher muß vor der Bestellung über die Kauf- und Lieferbedingungen informiert werden. Zudem ist vorgeschrieben, dass dem Verbraucher bei jeder Bestellung per Post, Telefax oder E-Mail eine Auftragsbestätigung mit den Bestelldaten zu übersenden ist. Eine weitere Konsequenz ist - was Webdesigner freuen dürfte -, dass Anbieter ihre Websites und Kataloge dem Gesetz entsprechend überarbeiten müssen.(kw)

Zur Startseite