Bundestag

Gesetz verstärkt Druck auf Raubkopierer

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Musikindustrie könnte bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne hierfür eine polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Genehmigung einholen zu müssen. Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen.

Die Musikindustrie könnte bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne hierfür eine polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Genehmigung einholen zu müssen. Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen. Kernpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" ist dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen. Das neue Gesetz, das die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.

Die Musikindustrie versucht schon seit geraumer Zeit durch verstärktes Lobbying Druck auf Politik und Provider auszuüben, damit diese effektive Maßnahmen gegen Filesharing ergreifen. Erst vergangene Woche hat sich der erste Zugangsanbieter in Großbritannien diesem Druck gebeugt und der Forderung der Industrie nach einer aktiven Kontrolle der im eigenen Angebot befindlichen Webinhalte nachgegeben. Nachweislich ertappten Internetpiraten wird demnach nach ihrem dritten Vergehen vom Provider der Zugang zum Internet gesperrt. (pte/mf)

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