Verzierung an der Hausfassade

Graffiti - Kunstwerk oder Schmiererei?

13.05.2009
Ob Graffitis eine grobe optische Beeinträchtigung darstellen oder hinzunehmen sind, sagen die Arag-Experten.

Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten und demnach auch darüber nicht, ob Graffitis schön oder hässlich sind. Möchte ein Liebhaber der bunten Sprühbilder zum Beispiel seine Hauswand damit schmücken, darf er dieses durchaus tun, solange keine grobe optische Beeinträchtigung vorliegt, wissen die Arag-Experten. Da es sich bei der Fassadenkunst aber in den meisten Fällen vor allem um unerwünschte Kritzeleien handelt, ist der Ärger der Bewohner programmiert.

Ob der Vermieter die Verunreinigung auf Wunsch der Mieter jedoch beseitigen lassen muss, ist individuell zu entscheiden und hauptsächlich vom Ausmaß und Umfeld abhängig. Gehen die Schmierereien deutlich über das in der Nachbarschaft übliche Maß hinaus, müssen sie auch entfernt werden. Fügen sie sich jedoch nahtlos ein und führen nicht zu einem verkommenen Eindruck, dürfen sie bestehen bleiben (AG Leipzig, Az.: 49 C 5267/00, AG Hamburg 44 C 209/03, 233 C 47/06).

Quelle: www.arag.de

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